Versicherungsrecht Bundesweite Tätigkeit
RechtsanwaltLars-Oliver Manß

Damit Sie im Versicherungsfall nicht im Regen stehen.

Versicherungsrecht

In wenigen Rechtsgebieten sind die Kräfteverhältnisse derart ungleich verteilt wie im Versicherungsrecht. Die geballte wirtschaftliche und juristische Kompetenz der Versicherungsgesellschaften auf der einen Seite trifft auf den Versicherungsnehmer auf der anderen Seite.

Während die Versicherungen mit hochspezialisierten Juristen und Anwälten auftreten, läuft der auf sich gestellte Versicherungsnehmer Gefahr, an die Wand gespielt zu werden.

Rechtsanwalt Lars-Oliver Manß arbeitet hochspezialisiert im Versicherungsrecht und hier insbesondere im Recht der Personenversicherungen, z.B. Berufsunfähigkeits-Versicherung, Unfall-Versicherung, Krankenversicherung, Lebensversicherung.

Auch für die Sach-Versicherungen wie z.B. Wohngebäude-Versicherung, Hausrat-Versicherung oder Kraftfahrzeug-Versicherung ist er kompetenter Ansprechpartner und Vertreter an Ihrer Seite.

Rechtsanwalt und Versicherungsberater Lars-Oliver Manß
Rechtsanwalt und Versicherungsberater Lars-Oliver Manß

Kostenlose Ersteinschätzung

Sie können eine kostenlose Erst-Einschätzung in folgenden Fällen anfordern:

  • Die Versicherung will nicht zahlen
  • Die Versicherung hat die Anfechtung, den Rücktritt oder eine Kündigung erklärt
  • Sie wollen den Vertrag widerrufen
  • Sie benötigen nach einem Unfall eine erste Einschätzung zu Ihren Ansprüchen

Ihre Vorteile mit Rechtsanwalt Lars-Oliver Manß

Sicherheit
Langjährige Branchen-Erfahrung und Bearbeitungen von versicherungsrechtlichen Streitfällen
Strategie
Fundierte Einschätzung Ihrer Erfolgs-aussichten und Auswahl der optimalen Strategie
Zielorientiert
Zielgerichtete und auf den Einzelfall abgestimmte Vorgehensweise
Hammer
Verfahren können in jedem Stadium übernommen werden

Bundesweite Tätigkeit

Rechtsanwalt Lars-Oliver Manß ist bundesweit für Versicherte in der Berufsunfähigkeits-Versicherung, der Unfall-Versicherung und in anderen Versicherungsfällen tätig. Für den Versicherten ist dadurch Waffengleichheit gegenüber den Versicherern garantiert.

Versicherungen beauftragen regelmäßig hochspezialisierte Kanzleien. Deren Anwälte sind im Versicherungsrecht hoch kompetent und kennen jeden Kniff, um einen Fall zu gewinnen.

Auch Sie als Versicherungsnehmer sollten auf einen Anwalt setzen, der spezialisiert und kompetent in Ihrem Fachgebiet tätig ist.

Rechtsanwalt Lars-Oliver Manß gewährt bundesweite Vertretung vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten. Von der Antragstellung bis zum Prozess-Verfahren ist die kompetente Bearbeitung Ihres Versicherungsfalls gewährleistet. Die Ermittlung des Sachverhalts kann dabei meist über E-Mail und Telefon erfolgen, im Einzelfall kann in den Fällen der Berufsunfähigkeits-Versicherung, Unfall-Versicherung und bei umfangreichen Versicherungsfällen auch eine Besprechung nahe an Ihrem Heimatort erfolgen.

Es können Verfahren in jedem Stadium übernommen werden, von der Geltendmachung eines Anspruchs auf eine Berufsunfähigkeitsrente, eine Invaliditätsleistung in der Unfallversicherung und allen anderen Versicherungsleistungen. Auch für die Erstellung eines Gutachtens mit einer Zweitmeinung zu Ihrem Versicherungsfall steht Ihnen Rechtsanwalt und Versicherungsberater Lars-Oliver Manß zur Verfügung.

Berufung und Revision

Sie sind mit dem erstinstanzlichen Urteil in Ihrem Versicherungsfall nicht zufrieden? Sie überlegen sich, Rechtsmittel gegen dieses Urteil einzulegen? Rechtsanwalt Lars-Oliver Manß begutachtet erstinstanzliche Verfahren in der Berufsunfähigkeits-Versicherung, der Unfall-Versicherung und der Privaten Krankenversicherung. Er verfügt über Erfahrungen in Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht. Für Revisionsverfahren besteht Kontakt zu einem erfahrenen Anwalt am Bundesgerichtshof.

Die langjährige Branchen-Erfahrung und Bearbeitungen von versicherungsrechtlichen Streitfällen ermöglicht es Rechtsanwalt Lars-Oliver Manß , erstinstanzliche Urteile zu bewerten und Ihre Erfolgsaussichten einzuschätzen, um Ihre Ansprüche auch im Berufungs-Verfahren geltend zu machen und durchzusetzen.